In der Immobilienbewertung sind der Marktwert und der Beleihungswert zentrale Größen, die unterschiedlichen Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen folgen.

1. Marktwert (Verkehrswert)

Rechtsgrundlage:

§ 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Definition:

Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre.

Merkmale:

• Berücksichtigung aktueller Marktgegebenheiten

• Bestimmt durch Angebot, Nachfrage, Lage, Objektqualität und Nutzungsmöglichkeiten

• Zeitpunktbezogene Bewertung (Stichtagsprinzip)

Typische Nutzer:

• Käufer und Verkäufer von Immobilien

• Sachverständige, Steuerberater, Bilanzierende

• Projektentwickler und institutionelle Investoren

Funktion:

Der Marktwert bildet die aktuelle Marktsituation ab und dient als Referenzwert für Transaktionen sowie für Bilanz- und Steuerzwecke.

2. Beleihungswert

Rechtsgrundlage:

§ 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) und Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

Definition:

Der Beleihungswert ist der Wert, der von einem Kreditinstitut nach sorgfältiger Einschätzung festgelegt wird und der während der gesamten Darlehenslaufzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Verkauf erzielt werden kann.

Merkmale:

• Langfristig orientierte, konservative Bewertung

• Keine Berücksichtigung kurzfristiger Marktvolatilität

• Fokus auf nachhaltige Erträge und Substanzwerte

Typische Nutzer:

• Banken und Kreditinstitute

• Versicherungen

• Regulatorische Institutionen wie BaFin und Bankenaufsicht

Funktion:

Der Beleihungswert dient als Grundlage für die Beleihungsgrenzen bei Immobilienfinanzierungen und trägt zur Risikosteuerung bei Kreditinstituten bei.